Ausstellerplanung

Messeförderung in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen für Aussteller

Messeplanung Kosten senken: Förderprogramme in Bayern, NRW und Sachsen, Antragswege, Fördersätze sowie Beratung durch IHK und BAFA im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Messeplanung Kosten senken in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen über drei Landesprogramme, IHK-Beratung und BAFA-Zuschüsse.
  • Bayern fördert über das Bayerische Messebeteiligungsprogramm, Anträge nimmt die Bayern International GmbH an.
  • Nordrhein-Westfalen fördert über das Landesprogramm Messebeteiligungen, Anträge nimmt NRW.Global Business GmbH an.
  • Sachsen fördert über die Förderrichtlinie Messebeteiligungen, Anträge nimmt die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH an.
  • Fördersätze liegen zwischen 30 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten, Höchstbeträge zwischen 6.000 und 10.000 Euro je Messe.
  • Anträge gehören vor die Buchung, für Auslandsmessen ist das BAFA zuständig.

Messeförderung in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen: Überblick

Wer die Messeplanung Kosten senken will, stößt auf drei Ebenen: Bund, Land und Kammer. Der Bund fördert über das BAFA, das Bundesamt für Außenwirtschaftsförderung, vor allem Auslandsmessebeteiligungen. Die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen legen eigene Programme für kleine und mittlere Unternehmen auf.

Die Programme haben Namen, Träger und Bewilligungsstellen. In Bayern heißt das Programm Bayerisches Messebeteiligungsprogramm, Träger ist die Bayern International GmbH. In Nordrhein-Westfalen läuft es als Landesprogramm Messebeteiligungen bei NRW.Global Business GmbH. In Sachsen gilt die Förderrichtlinie Messebeteiligungen der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH.

Zuständig ist immer die IHK am Unternehmenssitz. Für Auslandsauftritte kommt das BAFA hinzu. Wer den passenden Förderbestand für sein Vorhaben sucht, findet ihn über die Erweiterte Suche im Förderbestand des BAFA.

Die Förderfähigkeit hängt an der KMU-Einstufung nach EU-Recht, am Standort und an der Art der Messe. Fachmessen mit FKM-zertifizierten Besucherzahlen sind leichter zu begründen als Publikumsmessen. Der AUMA führt die Messedatenbank, die FKM kontrolliert die Zahlen.

Förderprogramme in Bayern

Bayern fördert die Teilnahme an Fachmessen im In- und Ausland, vor allem über Gemeinschaftsstände. Die Bayern International GmbH organisiert diese Auftritte und ist erster Ansprechpartner. Bewilligt wird der Zuschuss vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Gefördert werden Standmiete, Standbau und ein Teil der Nebenkosten. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Höchstbetrag bei 8.000 Euro je Messe und Unternehmen. Die verbindlichen Werte stehen im Bewilligungsbescheid.

Förderfähig sind nur Nettokosten ohne Umsatzsteuer, wenn das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Wer die Bruttokosten ansetzt, bekommt den Antrag zurück.

Die bayerischen Messeplätze

Die Messe München GmbH betreibt eines der größten Gelände Europas und richtet Leitmessen aus. Die NürnbergMesse konzentriert sich auf Fachmessen, die Messe Augsburg auf regionale Publikums- und Fachmessen. Die GHM Gesellschaft für Handwerksmessen mbH organisiert in München die Handwerksmesse.

Für bayerische Aussteller lohnt sich der Gemeinschaftsstand besonders bei Messen in München und Nürnberg, weil dort Standbau und Logistik gebündelt werden. Bei Auslandsmessen organisiert die Bayern International GmbH den bayerischen Auftritt mit einheitlichem Standbau.

Wer antragsberechtigt ist

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bayern sind antragsberechtigt. Freiberufler sind je nach Programm ausgeschlossen. Entscheidend ist die Einstufung nach der KMU-Definition der EU mit Beschäftigtengrenzen und Umsatzschwellen.

Was gefördert wird

  • Standmiete auf dem Messegelände
  • Standbau und Standausstattung
  • Beteiligung am Gemeinschaftsstand
  • Transportkosten in Teilen

Nicht gefördert werden Bewirtung, Werbegeschenke und Standpersonal. Diese Positionen trägt das Unternehmen vollständig selbst.

Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert Messebeteiligungen über das Landesprogramm Messebeteiligungen und über günstige Kredite der NRW.BANK. Zuschüsse bewilligen die Bezirksregierungen, die Anträge nimmt NRW.Global Business GmbH entgegen. Diese Gesellschaft organisiert auch die NRW-Gemeinschaftsstände im Ausland.

Der Fördersatz ist größer für kleine Unternehmen: Er liegt bei 50 Prozent für kleine und 30 Prozent für mittlere Unternehmen. Der Höchstbetrag beträgt 10.000 Euro je Messe. NRW.Global Business betreut zusätzlich Messereisen und Markterschließungsprojekte.

Das Land NRW sitzt auf einem dichten Messenetz. Messe Düsseldorf, Koelnmesse und Messe Essen gehören zu den großen Gesellschaften, dazu kommen die Messe Dortmund und die Messe Münster. Für Zulieferer aus dem Maschinenbau und der Chemie ist dieses Netz der wichtigste Grund, im Land auszustellen.

Antragstellung in NRW

Anträge laufen über NRW.Global Business GmbH und werden von der zuständigen Bezirksregierung bewilligt. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Antrag, dann Buchung. Wer zuerst bucht und später fragt, verliert den Anspruch.

Gemeinschaftsstände des Landes haben eigene Anmeldefristen, die meist Monate vor dem Messebeginn enden. Wer kurzfristig einsteigt, findet oft nur noch freie Flächen bei privaten Standbauern ohne Förderung.

Häufige Fehler

  • Antrag nach der Messe gestellt
  • Falsche KMU-Einstufung
  • Fehlende Kostenbelege
  • Doppelförderung aus zwei Programmen

Förderprogramme in Sachsen

Sachsen fördert Messebeteiligungen über die Förderrichtlinie Messebeteiligungen. Anträge nimmt die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH entgegen, bewilligt wird über die Sächsische Aufbaubank. Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, der Höchstbetrag bei 6.000 Euro je Messe.

Gefördert werden Standmiete, Standbau und Reisekosten in Teilen. Kleine Unternehmen mit Sitz in Sachsen erhalten den vollen Satz, mittlere Unternehmen einen reduzierten. Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH organisiert zusätzlich sächsische Gemeinschaftsstände auf Auslandsmessen.

Förderung für Auslandsmessen

Für Messen außerhalb Deutschlands greift zusätzlich die Bundesförderung. Das BAFA betreut das Auslandsmesseprogramm und das Markterschließungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Das Markterschließungsprogramm fördert Projekte mit bis zu 50 Prozent Zuschuss und einem Höchstbetrag von 20.000 Euro je Vorhaben.

Sächsische Unternehmen können Landes- und Bundesmittel kombinieren, wenn dieselbe Kostenposition nicht doppelt gefördert wird. Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH prüft die Kombination vor der Antragstellung.

Regionale Messen in Sachsen

Die Leipziger Messe GmbH betreibt das Messegelände in Leipzig und richtet Fachmessen aus. In Dresden und Chemnitz finden kleinere Fach- und Regionalmessen statt. Landesprogramme fördern die Teilnahme sächsischer Unternehmen an diesen Standorten.

Für die Anträge sind die IHK zu Leipzig, die IHK Dresden und die IHK Chemnitz zuständig. Sie prüfen auch die KMU-Einstufung und leiten die Unterlagen an die Sächsische Aufbaubank weiter.

Antragswege und Fördersätze

Der Antragsweg folgt bei allen drei Ländern demselben Muster. Wer die Schritte kennt, spart Zeit und vermeidet Ablehnungen.

  1. Programm prüfen: Bayerisches Messebeteiligungsprogramm, Landesprogramm Messebeteiligungen oder Förderrichtlinie Messebeteiligungen auswählen.
  2. Beratung holen: IHK am Unternehmenssitz kontaktieren und die Förderfähigkeit klären lassen.
  3. Antrag stellen: vor der Messe bei der Bayern International GmbH, NRW.Global Business GmbH oder Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH.
  4. Bewilligung abwarten: erst danach Verträge mit Messegesellschaft und Standbauer schließen.
  5. Belege sammeln: Rechnungen, Zahlungsnachweise und Standfotos aufbewahren.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: die Fristen aus dem Bewilligungsbescheid beachten.

Die folgende Tabelle zeigt Fördersätze, Höchstbeträge und die jeweilige Antragsstelle.

Land Programm Fördersatz Höchstbetrag je Messe Antrag und Bewilligung
Bayern Bayerisches Messebeteiligungsprogramm 50 Prozent 8.000 Euro Bayern International GmbH, Ministerium
Nordrhein-Westfalen Landesprogramm Messebeteiligungen 50 Prozent klein, 30 Prozent mittel 10.000 Euro NRW.Global Business GmbH, Bezirksregierung
Sachsen Förderrichtlinie Messebeteiligungen bis 50 Prozent 6.000 Euro Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH, Sächsische Aufbaubank
Bund Auslandsmesseprogramm, Markterschließungsprogramm bis 50 Prozent 20.000 Euro BAFA

Fördermittel sind an Fristen gebunden. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist eingehen, sonst wird der Zuschuss zurückgefordert. Einen Einstieg in die geltenden Fristen- und Förderregeln im Kontext von Messebeteiligungen bietet die Teilliste F der Gesetze im Internet.

Zur Kalkulation gehört auch die steuerliche Behandlung. Messebeteiligungen sind unternehmerische Aufwendungen, der Vorsteuerabzug mindert die förderfähige Bemessungsgrundlage. Für die Qualität von Standbau und Messedienstleistungen gilt die DIN 15700 als Orientierung.

Beratung durch IHK und BAFA

Die IHK ist die erste Anlaufstelle. Sie prüft, welches Programm passt, und begleitet den Antrag. Viele Kammern bieten Merkblätter, Sprechtage und Vorlagen. Wer früh anfragt, kann den Messetermin verschieben, falls die Bewilligung länger dauert.

Zuständig ist die IHK am Unternehmenssitz, nicht die am Messestandort. Ein Betrieb aus Augsburg wendet sich an die IHK Schwaben, ein Betrieb aus Dortmund an die IHK zu Dortmund. Bei Kammerwechsel gilt der Sitz zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Das BAFA ist das Bundesamt für Außenwirtschaftsförderung. Es fördert deutsche Gemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen und verwaltet Bundesprogramme für Unternehmen. Programme, Antragswege und Merkblätter sind auf der Startseite des BAFA für Unternehmen gebündelt.

Was die IHK leistet

  • Erstberatung zur Förderfähigkeit
  • Prüfung der KMU-Einstufung
  • Unterstützung bei Kostenplänen
  • Weiterleitung an Bewilligungsstellen

Was das BAFA leistet

  • Förderung von Auslandsmessebeteiligungen
  • Verwaltung von Bundesprogrammen
  • Auskünfte zu Antragswegen
  • Zusammenarbeit mit Messegesellschaften

Zusätzliche Materialien zu Messen und Außenwirtschaft stellt die Mediathek des DIHK für Messematerialien bereit. Dort finden Unternehmen Leitfäden und Beispiele, die sich auf die eigene Messeplanung übertragen lassen.

Praxisbeispiel: Maschinenbauer aus Sachsen

Ein Maschinenbauer mit 40 Beschäftigten aus Sachsen plant eine Fachmesse in Leipzig und eine Auslandsmesse in Österreich. Die IHK Chemnitz prüft beide Vorhaben. Für Leipzig greift die Förderrichtlinie Messebeteiligungen mit Zuschuss zu Standmiete und Standbau. Für Österreich kommt das Markterschließungsprogramm über das BAFA in Frage.

Der Antrag wird vor der Buchung gestellt, die Bewilligung für Leipzig liegt bei 50 Prozent der Netto-Standkosten bis 6.000 Euro. Die Bundesförderung deckt einen Teil der Standkosten, nicht die Reise. Der Betrieb plant den Eigenanteil in die Messeplanung Kosten ein und reserviert ihn im Messebudget.

Checkliste vor der Antragstellung

  • Sitz des Unternehmens im Fördergebiet
  • KMU-Einstufung geklärt
  • Passendes Programm identifiziert
  • Kostenschätzung ohne Umsatzsteuer erstellt
  • IHK-Beratungstermin wahrgenommen
  • Antrag vor Vertragsabschluss eingereicht
  • Fristen aus dem Bescheid notiert

Häufige Fragen

Wer kann Messeförderung in Bayern beantragen? Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Bayern. Der Antrag läuft über die Bayern International GmbH, bewilligt wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Wie hoch ist der Fördersatz in Nordrhein-Westfalen? Er liegt bei 50 Prozent für kleine und 30 Prozent für mittlere Unternehmen, höchstens 10.000 Euro je Messe. Verbindlich ist der Bewilligungsbescheid.

Fördert Sachsen auch Messen im Ausland? Ja, über die Förderrichtlinie Messebeteiligungen und über sächsische Gemeinschaftsstände. Zusätzlich kann die Auslandsförderung des BAFA greifen.

Was macht das BAFA bei Messeförderung? Das BAFA ist das Bundesamt für Außenwirtschaftsförderung. Es betreut das Auslandsmesseprogramm und das Markterschließungsprogramm und fördert deutsche Gemeinschaftsbeteiligungen.

Wann muss der Antrag gestellt werden? Grundsätzlich vor der Buchung und vor der Messe. Wer zuerst bucht, verliert den Förderanspruch in vielen Programmen.

Können Landes- und Bundesmittel kombiniert werden? Ja, wenn dieselbe Kostenposition nicht doppelt gefördert wird. Die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH oder die zuständige IHK prüft die Kombination im Einzelfall.

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