Messebau-Genehmigung: fünf Schritte, Statik, Brandschutz und Nachtragsanträge
Bild: Ausstellerstimme

Fachmessen

Teil von Messebau im Vergleich: Systemstände, Individualbau und Mietlösungen

Messebau Schritt für Schritt planen und genehmigen

Messebau planen und genehmigen: die Schrittfolge von der Standplanung über technische Anträge bei der Messe Frankfurt bis zur Abnahme, mit Normen und Gebühren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Von der Standplanung bis zur Abnahme sind fünf Stationen zu bearbeiten.
  • Standbauanmeldung, Standstatik und Brandschutznachweis laufen parallel.
  • Die Messe Frankfurt prüft erst bei vollständigen Unterlagen und bezahlten Gebühren.
  • Jeder Nachtrag gilt als eigener Antrag und wird erneut berechnet.
  • Ohne schriftliche Abnahme geht der Stand nicht in Betrieb.

Standplanung und frühe Abstimmung

Der Messeauftritt ist Marktzugang und Kostenblock zugleich. Wer Fördermittel einsetzt, braucht die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen im Blick; das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat sie in seinem Themenüberblick zur Messewirtschaft gebündelt.

Danach entsteht der Standplan mit Grundriss, Ansichten, Höhen und Gewichten. Prüfen Sie im Hallenplan der Messe Frankfurt die Traufhöhe, die Bodenlast und die Medienanschlüsse. Vermerken Sie Bauteile über vier Meter Höhe, denn sie lösen zusätzliche Nachweise aus.

Legen Sie außerdem fest, welche Exponate laufen, hängen oder gesichert werden. Diese Angaben entscheiden später über Hängepunkte, Rigging und Prüfaufwand. Notieren Sie auch, welche Flächen bespielbar bleiben müssen.

Kalkulieren Sie die Aufbauzeit: Die Messe Frankfurt gibt Aufbaufenster und Einfahrzeiten vor. Dazu gehören Anlieferfenster, Standbauzeiten und die Schließzeiten der Hallen. Wer sie verpasst, baut unter Zeitdruck und riskiert Nachbesserungen.

Ansprechpartner in dieser Phase sind die Projektleitung der Messe und die Ausstellerberatung. Beide nennen Ihnen Stichtage, Formulare und Prüfzeiten.

Standstatik, Brandschutz und Normen

Zwei Nachweise sind Pflicht: die Standstatik und der Brandschutznachweis. Die Lastannahmen folgen den Eurocodes, deren deutsche Fassungen der Normenausschuss Bauwesen betreut; die Übersicht führt der DIN-Ausschuss NABau mit den Normen für Bau und Genehmigung von Messeständen.

Typische Lastfälle sind Eigenlast, Verkehrslast auf Podesten und Windlast bei Außenständen. Jede Konstruktion über vier Meter Höhe sowie alle Hängepunkte benötigen einen prüffähigen Nachweis mit Positionsnummern.

Der Brandschutznachweis belegt die Baustoffklassen von Wänden, Böden und Dekoration. Übliche Grundlagen sind DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1.

Genehmigung bei der Messe Frankfurt beantragen

Reichen Sie alle Unterlagen über das Ausstellerportal der Messe Frankfurt ein. Der Weg bis zum Genehmigungsstempel hat fünf Schritte:

  1. Standbauanmeldung mit Plan, Standstatik und Brandschutznachweis hochladen.
  2. Rückfragen der technischen Abteilung fristgerecht beantworten.
  3. Jede Änderung nach der Freigabe als Nachtragsantrag nachreichen.
  4. Gebührenbescheid prüfen und den Betrag anweisen.
  5. Genehmigung ausdrucken und während des Aufbaus am Stand mitführen.

Zuständig sind die Projektleitung der Messe, die technische Abteilung der Geländebetreiberin Messe Frankfurt Venue GmbH und die Ausstellerberatung. Sonderbauten, Traversen und Rigging klären Sie früh, weil ihre Prüfung länger dauert.

Zum Brandschutznachweis gehören Materialnachweise, die den Normen für Materialien und Brandschutz im Messebau des DIN-Normenausschusses NHRS folgen.

Beispielrechnung: Gebühren je Antrag

Die Höhe der Genehmigungsgebühren steht in der Gebührenordnung des Geländebetreibers. Die folgende Beispielrechnung arbeitet mit angenommenen Nettosätzen und zeigt die Struktur je Antrag:

Antrag netto 19 % MwSt. brutto
Grundgenehmigung 180,00 Euro 34,20 Euro 214,20 Euro
Nachtragsantrag 90,00 Euro 17,10 Euro 107,10 Euro
Summe 270,00 Euro 51,30 Euro 321,30 Euro

Bei zwei Anträgen fallen 270,00 Euro netto an, dazu 51,30 Euro Umsatzsteuer und 321,30 Euro brutto. Planen Sie zusätzlich Pauschalen für Strom, Wasser und Entsorgung ein. Verbindlich bleibt die jeweils gültige Gebührenordnung; die Sätze oben sind eine Beispielrechnung.

Abnahme und Freigabe

Die Abnahme findet nach dem Aufbau statt, meist am Tag vor der Eröffnung. Die technische Leitung prüft Fluchtwege, Standhöhe, Elektroinstallation und Brandschutz. Erst mit dem unterschriebenen Abnahmeprotokoll darf der Stand bespielt werden.

Mängel werden im Protokoll vermerkt und müssen vor der Eröffnung behoben sein. Halten Sie während der Aufbauzeit Monteure und Elektriker für Nachbesserungen erreichbar. Notieren Sie Namen und Uhrzeit der Abnehmenden, damit die Freigabe nachvollziehbar bleibt.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Standbauanmeldung vorliegen?

Der Stichtag steht im Ausstellerhandbuch der jeweiligen Messe und liegt meist mehrere Wochen vor Messebeginn. Später eingereichte Unterlagen verlängern die Prüfzeit.

Wer erteilt die technische Genehmigung?

Die technische Abteilung des Geländebetreibers prüft zusammen mit der Projektleitung. Bei Sonderbauten kommen Prüfstatiker und Brandschutzsachverständige hinzu.

Ist ein Nachtragsantrag kostenpflichtig?

Ja. Jede Änderung nach der Freigabe gilt als eigener Antrag und wird erneut nach Gebührenordnung berechnet.

Welche Normen sind für Messestände relevant?

Für Lastannahmen die Eurocodes, für das Brandverhalten DIN EN 13501-1 und DIN 4102-1, für Podeste und Traversen DIN 15920-1 und DIN 56950-1.

Was passiert bei der Abnahme?

Sie ist die letzte Prüfung vor der Eröffnung. Beanstandete Punkte müssen Sie sofort nachbessern, sonst bleibt die Freigabe aus.

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